Das Landgericht Wuppertal hat einen 40 Jahre alten Angeklagten vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen.
Die Strafkammer ist nach Prüfung sämtlicher Beweise zu dem Schluss gekommen, dass die vorliegenden Aussagen und Indizien für eine Verurteilung nicht ausgereicht haben.
Mann durch Aufprall in den Gegenverkehr geschleudert
Nach Angaben des Gerichts hat sich der Zusammenstoß am 28. Januar an der Straße Landwehr in Solingen ereignet. Ein 50-jähriger Fußgänger war dort nach dem Verlassen einer Fitness- und Wellnessanlage beim Überqueren der Fahrbahn von einem schwarzen SUV erfasst worden. Laut Gutachten war das Fahrzeug mit stark beschleunigtem Anfahren und einer Geschwindigkeit von etwa 35 km/h unterwegs. Der Mann wurde durch den Aufprall in den Gegenverkehr geschleudert und erlitt schwere Verletzungen, unter denen er bis heute leidet.
Hinweise auf mögliche Drogenaktivitäten
Der Verdacht richtete sich gegen den mutmaßlichen Fahrer, einen entfernten Verwandten des Verletzten. Beide sollen zuvor in Streit geraten sein: öffentlich bekannt wurde lediglich, dass es dabei Hinweise auf mögliche Drogenaktivitäten gegeben habe. Obwohl das Fahrzeug, das auf die Mutter des Angeklagten zugelassen war, nicht gefunden wurde, war der Mann zunächst festgenommen worden und befand sich in Untersuchungshaft. Bereits einen Verhandlungstag vor dem Urteil war er jedoch entlassen worden, da sich der Tatverdacht abgeschwächt hatte.
Unterschiedliche Angaben in früheren Vernehmungen
Im Prozess stützte sich die Anklage maßgeblich auf die Aussage des Verletzten, der erklärt hatte, den Angeklagten am Steuer erkannt zu haben. Die Strafkammer versuchte dies mithilfe von Videoaufnahmen umliegender Firmen sowie durch Befragungen von Angehörigen und Hinweisen auf mögliche Drohanrufe zu überprüfen. Allerdings ergab sich weder ein eindeutiger Beweis noch eine durchgehende Indizienkette. Zudem hatte der Geschädigte in früheren Vernehmungen unterschiedliche Angaben gemacht und zunächst nur von «einem der Brüder» aus einer verfeindeten Familie gesprochen.
Niederlage des Rechtsstaats
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung bewerteten die Aussage des Verletzten als nicht tragfähig für eine Verurteilung. Der Staatsanwalt erklärte, der Mann habe vermutlich das wiedergegeben, was er selbst für wahr halte, doch genüge dies rechtlich nicht als Nachweis. Das Gericht schloss sich dieser Einschätzung an.
Der vorsitzende Richter bezeichnete den Freispruch in der mündlichen Urteilsbegründung als «berechtigt», zugleich aber auch als «Niederlage des Rechtsstaats». Mit Rechtskraft des Urteils erhält der Freigesprochene eine Entschädigung für seine Untersuchungshaft und das Verfahren.

