Die Bundesanwaltschaft hat gestern (3. September 2025) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2025 die deutsche Staatsangehörige Nadine D. in Düsseldorf durch Beamte des Polizeipräsidiums Düsseldorf festnehmen lassen.
Die Beschuldigte ist der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung und des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für eine solche Vereinigung sowie Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz dringend verdächtig (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB; § 18 Abs. 1 AWG in Verbindung mit einschlägigen EU Vorschriften).
In dem Haftbefehl wird ihr im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Nadine D. sympatisiert mit der Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS). Spätestens ab dem Jahr 2019 betrieb sie eine Initiative zur Gefangenenhilfe für in Deutschland oder im Ausland inhaftierte Mitglieder, Unterstützer und Sympatisanten des IS.
Dazu warb die Beschuldigte über verschiedene Online-Profile bis Sommer 2024 Spenden in Höhe von insgesamt fast 18.000 Euro ein und leitete die Gelder an diverse Begünstigte oder deren Angehörige weiter. Zudem rief Nadine D. im Internet dazu auf, Briefe und Fotobeiträge mit Durchhalteparolen des IS zu verfassen.
Die Beiträge übermittelte sie sodann ebenfalls inhaftierten IS-Mitgliedern und Sympathisanten. Auf diesem Wege sollten die Inhaftierten darin bestärkt werden, der Organisation treu zu bleiben und ihr für weitere Engagements zur Verfügung zu stehen.
Die Beschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.