Am 09.10.2025 hatten Polizeibeamten in der Worringer Straße in Solingen ein verdächtiges Fahrzeug kontrolliert. Seinerzeit war die Fahrerin des Fahrzeugs festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden, da sich das Fahrzeug als gestohlen herausgestellt hatte. Gegen den im Fahrzeug seinerzeit angetroffenen Beifahrer war ein bereits bestehender Haftbefehl vollstreckt worden.
Durch die in dieser Sache durchgeführten Ermittlungen entstand der Verdacht, dass eine in der Worringer Straße in Solingen befindliche Wohnung zu kriminellen Zwecken genutzt werden dürfte. Ermittlungsmaßnahmen deuteten zudem darauf hin, dass der Besitzer eines Hundes (Husky) in irgendeiner Weise mit den Taten in Verbindung stehen könnte.
Gestern Morgen (16.10.2025, 09:40 Uhr) fiel einer Streifenwagenbesatzung ein geparkter Audi A3 in der Worringer Straße auf. Bei einer Abfrage des amtlichen Kennzeichens stellte sich heraus, dass dieses Anfang Oktober gestohlen wurde und rechtmäßig zu einem VW gehört. Die weitere Abfrage der Fahrzeugidentifikationsnummer ergab, dass der Audi selbst Ende September gestohlen worden war.
Aufgrund dieser Erkenntnisse observierten die Beamten die Örtlichkeit und das angrenzende Wohnhaus. Hierbei konnte erkannt werden, dass ein Mann mit einem Husky das Haus betrat. Über die Staatsanwaltschaft wurde nach Sachvortrag eine richterliche Anordnung für die Durchsuchung der Wohnung erlassen.

Einsatzkräfte vollstreckten den Beschluss. Im Keller des Hauses trafen sie auf den Mann mit dem Hund und nahmen ihn vorläufig fest, da bei ihm der Schlüssel zu dem entwendeten Audi A3 aufgefunden werden konnte. Der Tatverdächtige äußerte, das Fahrzeug von dem Mann erhalten zu haben, der am 09.10.2025 als Beifahrer verhaftet werden konnte. Er habe das Fahrzeug nutzen dürfen.
Bei der Wohnungsdurchsuchung fanden die Polizisten u.a. Kupfer, ein Pedelec, Elektrowerkzeuge, Betäubungsmittel und weitere Fahrzeugschlüssel und Zulassungsbescheinigungen sowie einen Störsender.
Da der vorläufig festgenommene Kroate über eine Meldeanschrift verfügt und unklar ist, ob er mit der Entwendung der Gegenstände sowie der Fahrzeuge in Verbindung zu bringen ist, wurde er mangels Haftgründen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft aus dem Polizeigewahrsam entlassen. In dem Gesamtkomplex dauern die Ermittlungen, insbesondere auch gegen die sich bereits in Haft befindlichen Beschuldigten, an.
Das vermeintliche Diebesgut und der entwendete Audi wurde zur Eigentums- und Beweissicherung beschlagnahmt und das Fahrzeug abgeschleppt.