Issa al Hasan ist für den islamistischen Terroranschlag von Solingen zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld des 27-jährigen Syrers fest. Die Richter folgten damit der Forderung der Bundesanwaltschaft sowie der Nebenklagevertreter. Die Verteidigung hatte lediglich versucht, die Sicherungsverwahrung zu verhindern. Somit ist eine anschließende Sicherheitsverwahrung beschlossen und Issa al Hasan wird bis zu seinem Lebensende in Haft sitzen.
18 statt 24 Prozesstage
Bei dem Messerangriff während des Solinger Stadtfestes am 23. August 2024 wurden drei Besucher getötet und acht weitere schwer verletzt. Al Hasan griff seine Opfer gezielt von hinten an und stach in den Halsbereich. Einen Tag später wurde er festgenommen. Der Prozess begann im Mai und endete nach 18 Verhandlungstagen, kürzer als ursprünglich vorgesehen.
Zusammenhänge zum IS
Der Täter hatte bereits zu Beginn gestanden und ein Bekennervideo veröffentlicht, in dem er dem «Islamischen Staat» die Treue schwor. Das Bundeskriminalamt stufte ihn als Dschihadisten ein.
Schuldfähigkeit festgestellt
Ein psychiatrisches Gutachten bestätigte zwar einen niedrigen Intelligenzquotienten von 71, sah aber keine verminderte Schuldfähigkeit. Der Gutachter sprach von einem hohen Rückfallrisiko aufgrund fehlender Empathie und einer Faszination für Gewalt.
Der Anschlag führte bundesweit zu einer politischen Debatte über Asyl- und Flüchtlingspolitik. Nordrhein-Westfalen verabschiedete daraufhin ein umfangreiches Sicherheitspaket. Zudem untersucht ein Untersuchungsausschuss des Landtags, warum die Abschiebung des abgelehnten Asylbewerbers nach Bulgarien gescheitert war.

