Dienstag - 29. Juli 2025
StartAllgemeinProzess um tödlichen Brandanschlag: Staatsanwaltschaft beantragt Höchststrafe für Daniel S.

Brandanschlag

Prozess um tödlichen Brandanschlag: Staatsanwaltschaft beantragt Höchststrafe für Daniel S.

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat im Prozess um den Brandanschlag in Solingen lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für den 40-jährigen Angeklagten Daniel S. beantragt. In seinem Plädoyer erklärte Sitzungsvertreter Christopher Bona am Montag zudem, die besondere Schwere der Schuld sei erfüllt.

Daniel S. wird vorgeworfen, am 25. März 2024 in einem Mehrfamilienhaus an der Grünewalder Straße ein Feuer gelegt zu haben, bei dem ein Ehepaar bulgarischer Herkunft sowie dessen zwei Kinder im Alter von drei Jahren und wenigen Monaten ums Leben kamen. Die Tat wird als vierfacher Mord sowie als Mordversuch an weiteren 20 Menschen gewertet. Der Angeklagte hat die Brandstiftung gestanden.

Darüber hinaus soll Daniel S. zwei weitere Brände gelegt haben – im November 2022 im selben Gebäude sowie im Februar 2024 an der Josefstraße. Außerdem muss er sich wegen eines Angriffs mit einer Machete auf einen Bekannten verantworten. Nicht Gegenstand der Anklage ist eine Brandstiftung in Wuppertal, die in einem gesonderten Verfahren geprüft wird.

Das Blutbad im Treppenhaus erstreckt sich über mehrere Etagen. (Hinweis: Durch die Redaktion wurden die Bilder stark unkenntlich gemacht)

Hinweise auf ein rechtsextremes Tatmotiv sieht die Staatsanwaltschaft nicht. Kontakte zu extremistischen Gruppen oder Anzeichen einer Radikalisierung seien trotz umfassender Auswertung digitaler Spuren nicht festgestellt worden, betonte Bona. Anderslautende Vorwürfe der Nebenklage nannte er «reine Spekulationen». Drei Vertreter der Nebenklage hatten hingegen kritisiert, die Ermittler seien möglichen rassistischen Beweggründen nicht ausreichend nachgegangen.

Zugleich wies Bona den Vorwurf zurück, die Polizei habe Beweise zurückgehalten. Dass eine Bewertung von Funden durch den Staatsschutz nicht in den Akten landete, sei ein «bedauerlicher Arbeitsfehler», aber keine «Vertuschung». Nach Einschätzung der Anklagebehörde liegen die Motive in einer Persönlichkeitsstörung des Mannes, der als drogenabhängig und arbeitslos gilt.

Das Urteil des Wuppertaler Landgerichts wird für Mittwoch erwartet. Dann sollen auch die letzten Plädoyers von Nebenklage und Verteidigung erfolgen.

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