Einer der beiden wegen schwerer Brandstiftung angeklagten Brandstifter wird wegen des nicht Erscheinens beim Gerichtstermin nun per Haftbefehl gesucht.
Die Verhandlung sollte am Donnerstag im Gerichtszentrum in Wuppertal starten. Die beiden Männer (22 und 67 Jahre) werden angeklagt für einen der vielen Heuballen Brände vom 19. – 24. Juli 2017 zuständig gewesen zu sein. Da der Ältere der beiden Angeklagten nicht zum Gerichtstermin erschienen ist, wird er nun per Haftbefehl gesucht.
Hintergrund für die Anklage ist die nicht aufgeklärte Serie von sieben Heuballen Bränden in Remscheid (Westhausen u. Buchholzen), Wermelskirchen und Solingen. Fast täglich brannten Hunderte Heuballen auf Feldern, teilweise unterstützen die Bauern mit Traktoren die Löscharbeiten der Feuerwehr. Doch leider kam die Feuerwehr immer zu spät zum Brandort, in voller Ausdehnung brannten Hunderte Heuballen auf den Feldern. Nächtelang hatten die Einsatzkräfte der Feuerwehr mit den Bränden zu kämpfen. Doch den beiden Angeklagten kann nur der Brand aus Remscheid-Lüttringhausen in Birgden I nachgewiesen werden. Damals wurden die beiden wohl auf frischer Tat von Kräften der Polizei nahe des Brandortes ertappt. In dem nicht zugelassenem Auto, fanden die Beamten unter anderem einen Gasbrenner. Der Fahrer war nachweislich betrunken und fuhr ohne Führerschein.
Laut einem Gutachten eines Psychiaters gelten die beiden Täter als voll schuldfähig, eine psychische Erkrankung zieht der Gutachter nicht in Betracht. Der zum Tatzeitpunkt 21-Jährige, welcher von den Beamten angetroffen wurde, hatte ebenso ein Promille Alkohol im Blut. Auch er soll genau gewusst haben, was er dort tat. Zum am Donnerstag angesetzten Gerichtstermin vor dem Schöffengericht kam aber nur der 22-Jährige. Sein älterer Komplize blieb dem Gericht fern. Gegen den jüngeren allein wollte das Gericht aber nicht verhandeln.
Der Richter beschloss somit gegen den 67-jährigen Haftbefehl zu erlassen, bei Verhaftung wird der Angeklagte wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft verbracht. Grund dafür ist der Eindruck, dass sich der Angeklagte der Justiz entziehen will. Ein erneuter Start der Verhandlung soll dann terminiert werden, wenn der flüchtige von der Polizei verhaftet wurde.
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