Wie Sonntagnachmittag auf Pressekonferenzen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekanntgegeben wurde, haben Bund und Länder beschlossen, ein bundesweites „Kontaktverbot“ anzuordnen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat dazu eine eigene Rechtsverordnung angekündigt, die unmittelbar geltendes Recht wäre und von den Kommunen nicht mehr in eigenen „Allgemeinverfügungen“ umgesetzt werden muss.
Die Landesverordnung liegt zurzeit (18.50 Uhr) noch nicht vor. Die Presserklärung der Bundeskanzlerin enthielt folgende neun Punkte, die sich sehr wahrscheinlich auch in der nordrheinwestfälischen Verordnung wiederfinden werden:
„I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.“
Oberbürgermeister Tim Kurzbach: „Endlich wird es landes- und sogar bundeseinheitliche Regeln geben, die allen Bürgerinnen und Bürgern Klarheit verschaffen über das, was geht und was nicht geht. Ich bin froh, dass die Landesregierung damit dem Wunsch so vieler Städte und auch der Stadt Solingen nach einer Rechtsverordnung gefolgt ist. Solingen wird diese Verordnung 1:1 umsetzen und die Bevölkerung weiter informieren. Mein Appell geht noch einmal an die Solingerinnen und Solinger: Helfen Sie, die Ausbreitung zu stoppen. Bleiben Sie bitte möglichst zu Hause. Halten Sie Distanz. Aber halten Sie zu denen, die allein sind. Rufen Sie sie an, schreiben Sie Mails oder Briefe. Auch über Balkons hinweg kann man sich unterhalten. Wir müssen für die nächsten Wochen erfinderisch sein. Aber das bekommen wir Solingerinnen und Solinger hin!“