Die Stadt Solingen hat ein Verkaufs- und Abgabeverbot von Lachgas an Personen unter 18 Jahren auf den Weg gebracht. Die Stadtverwaltung arbeitet derzeit an einem entsprechenden Erlass, über den der Stadtrat voraussichtlich am 3. Juli abstimmen wird.
Im Hauptausschuss stimmte die Mehrheit der politischen Fraktionen einem Antrag der Grünen zu, der ein Verbot für Kinder und Jugendliche vorsieht. 2023 habe es bundesweit 23 Todesfälle im Zusammenhang mit Lachgas gegeben.
Gesundheitliche Risiken
Die gesundheitlichen Risiken von Lachgas, das vor allem von Jugendlichen als Partydroge konsumiert wird, sind erheblich. Bei unkontrollierter Einnahme können neurologische Schäden sowie Herz-, Kreislauf- und Lungenerkrankungen auftreten.
Einigkeit herrschte unter den Ausschussmitgliedern darüber, dass ein generelles Verbot eigentlich auf Bundes- oder Landesebene geregelt werden sollte.
Gesetzesentwurf auf Bundesebene war bereits vorbereitet
Oberbürgermeister Tim Kurzbach (SPD) verwies auf einen Appell des Städtetages NRW, der die Landesregierung auffordert, ein landesweites Verbot zu prüfen. Auf Bundesebene war ein Gesetzesentwurf bereits vorbereitet worden, konnte jedoch aufgrund des Scheiterns der Regierungskoalition nicht umgesetzt werden.
Vorbereitungen laufen
Ordnungsdezernent Jan Welzel (CDU) teilte mit, dass die Vorbereitungen für den Erlass bereits laufen. Die Stadt Solingen will sich dabei an bestehenden Regelungen in Dortmund orientieren und strebt eine enge Abstimmung mit den Nachbarstädten Remscheid und Wuppertal an.