Dienstag - 21. Oktober 2025
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Mord an Teddybär

Teddybär gesprengt und Zeugen bedroht: SEK-Einsatz gegen 16-Jährigen aus Wuppertal

Elite-Polizisten des Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei haben am Dienstagmorgen eine Wohnung an der Gerberstraße in Wuppertal gestürmt.

Ziel des Einsatzes war ein 16-jähriger Deutscher, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz sowie wegen Nötigung ermittelt.

Jugendliche sprengten Teddybären
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Wuppertal geht der Einsatz auf einen Vorfall vom Sonntagabend zurück. Auf einem Spielplatz an der Helmholzstraße in Wuppertal sollen mehrere Jugendliche, darunter der Tatverdächtige, einen Teddybären zur Explosion gebracht haben.

Zeuge offenbar mit Schusswaffe bedroht
Anschließend flüchteten die Jugendlichen vom „Tatort“. Ein Zeuge, der die Gruppe Jugendlicher ansprechen wollte, verfolgte diese und wurde nach seiner Darstellung einige Minuten später von dem 16-Jährigen mit einer mutmaßlichen Schusswaffe bedroht, woraufhin er die Verfolgung abbrach und die Polizei alarmierte.

Eine zunächst eingeleitete Fahndung blieb ohne Erfolg. Da jedoch weitere Zeugen Fotos der Jugendlichen vorlegen konnten, gelang es den Ermittlern, den Verdächtigen zu identifizieren. Der Jugendliche ist laut Staatsanwaltschaft bereits polizeibekannt.

SEK stürmte Elternhaus
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das zuständige Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der 16-Jährige über eine Schusswaffe verfüge, wurde das Spezialeinsatzkommando (SEK) hinzugezogen. Die SEK-Beamten sicherten die Wohnung am Dienstagmorgen und ermöglichten den Ermittlern der Kriminalpolizei die Durchsuchung.

Messer und «Polenböller» gefunden
Dabei wurden keine Schusswaffen, jedoch mehrere Messer und sogenannte «Polenböller» gefunden. Auch die mutmaßliche Tatkleidung des Jugendlichen wurde sichergestellt. Der 16-Jährige wurde nach Abschluss der Maßnahmen an seine Eltern übergeben. Die Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz sowie wegen Nötigung dauern an.

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