Sonntag - 8. Juni 2025
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Kindesmissbrauch über Onlinespiel

Vom Onlinespiel zur Vergewaltigung eines 11-Jährigen: Ein 39-Jähriger der das Leben eines Kindes kontrollierte

Es ist genau solch ein Fall aufgetreten, wo vor die Polizei immer wieder warnt, alles startete im Internet über ein Onlinespiel und ende mit einer Vergewaltigung in einem Wald, hinzu kommen zahlreiche geforderte Videos. Ein Fall aus Solingen wurde vor Gericht verhandelt, mit einer hohen Strafe für den Täter.

Polizei und auch Eltern warnen ihre Kinder immer wieder vor dem Kontakt mit Fremden über Onlinespiele, ein zur Tatzeit 11-jähriger Junge ließ sich aber auf die abscheulichen Spielchen eines 39-Jährigen ein.

Urteil: Acht Jahre und sechs Monate
Das Landgericht Wuppertal hat einen 39-jährigen Mann aus Solingen wegen eines besonders schweren Falls von sexuellem Missbrauchs eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zusätzlich wurde eine unbefristete Sicherungsverwahrung zum Schutz der Allgemeinheit angeordnet. Der Mann hatte über ein Onlinespiel Kontakt zu einem 11-jährigen Jungen aufgenommen und dessen Leben über mehrere Wochen hinweg vollständig kontrolliert.

Über Onlinespiel Kontakt zu dem Jungen aufgenommen
Der Angeklagte hatte im Frühjahr 2024 über ein Onlinespiel den Kontakt zu dem Jungen aufgenommen. Zunächst habe er intime Videos des Kindes gefordert und später persönliche Treffen arrangiert. Die Übergriffe, die sich schließlich bis zu einer Vergewaltigung steigerten, ereigneten sich unter anderem in einem Solinger Stadtwald. Wie die vorsitzende Richterin betonte, handelte es sich um einen «Ausnahmeprozess», da der Täter das Leben des Kindes vollständig bestimmt habe: «Er hatte das gesamte Leben des Geschädigten übernommen», erklärte sie. Der Mann schrieb Nachrichten im Namen des Kindes an Dritte und stand nahezu rund um die Uhr in Kontakt mit ihm.

Geständnis erspart Opfer Aussage vor Gericht
Der Angeklagte zeigte sich geständig, wodurch dem Kind ein erneuter Auftritt vor Gericht erspart blieb. Aufgrund der starken emotionalen Belastung hatte der 11-Jährige zuvor eine Aussage abbrechen müssen. Große Teile der Verhandlung fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um den Jungen zu schützen.

Außergewöhnliche Schwere der Schuld
In der Urteilsbegründung sprach das Gericht von einer außergewöhnlichen Schwere der Schuld. «Es geht um schwerste Straftaten zum Nachteil eines Kindes. Es ist der Albtraum jeder Mutter», so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Die psychischen und emotionalen Folgen für das Opfer seien kaum absehbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte bleibt bis dahin in Untersuchungshaft.

Angeklagter war obdachlos und ausgebildeter Erzieher
Zur Tatzeit lebte der 39-Jährige obdachlos, teilweise in einer selbstgebauten Hütte in Gräfrath. Er hatte zuvor als Erzieher gearbeitet, war zuletzt jedoch in der Gastronomie tätig. Der Mann war bislang nicht vorbestraft. Die Ermittlungen wurden eingeleitet, nachdem Außenstehende die Polizei informiert hatten, was zur Festnahme führte.

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