Ab sofort ist der Verkauf von Lachgas an Minderjährige sowie die Ab- und Weitergabe an sie in Solingen verboten. Die Stadt reagiert damit auf die zunehmende Verbreitung von Lachgas (Distickstoffmonoxid) als Partydroge unter Jugendlichen.
Erkenntnisse der Ordnungsbehörde zeigen, dass sich viele junge Menschen der erheblichen Gesundheitsrisiken nicht bewusst sind. Den wachsenden Konsum sehe man daher mit großer Sorge. Mit dem Verbot soll ein klares Zeichen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen in Solingen gesetzt werden. Ab 1. September wird mit Schwerpunktkontrollen überprüft, ob die neue Regelung eingehalten wird. Die ordnungsbehördliche Verordnung, mit der das Verbot erlassen wurde, wurde im Amtsblatt der Stadt Solingen veröffentlicht und gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2027.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
- Verboten ist der Verkauf, die Abgabe und Weitergabe von Lachgas an Personen unter 18 Jahren – unabhängig davon, ob dies entgeltlich oder unentgeltlich geschieht.
- Automatenregelung: Automaten, die Lachgasprodukte anbieten, sind unzulässig, sofern kein ausreichender technischer Schutz vor Nutzung durch Minderjährige besteht.
- Ausnahme: Medizinische Anwendungen von Lachgas aufgrund ärztlicher Anordnung sind vom Verbot ausgenommen.
- Bußgeld: Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbußen von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Hintergrund
Lachgas (Distickstoffmonoxid, N₂O) wird seit einiger Zeit vermehrt als Rauschmittel konsumiert. Das ist keineswegs harmlos: Der Konsum kann unter anderem zu Sauerstoffmangel, Schwindel, Ohnmacht und neurologischen Schäden führen. Besonders gefährdet sind Minderjährige, die die Risiken oft unterschätzen.