Die Polizei in Nordrhein-Westfalen muss seit dem 1. Juli auch weitere Staatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen und Opfern in der Kriminalitätsstatistik erfasst.
Ein entsprechender Erlass des Innenministeriums sieht vor, Mehrfachstaatsangehörigkeiten künftig systematisch zu berücksichtigen. Ein entsprechender Erlass sieht die geänderte Erfassung rückwirkend ab 1. Juli vor.
Innenminister Herbert Reul (CDU) erklärte in einem Interview mit Medienvertretern: «Wer die Realität sehen will, muss sie auch messen.» Bislang wurden Personen mit deutscher und zusätzlicher Staatsangehörigkeit ausschließlich als Deutsche in der Statistik geführt. Nordrhein-Westfalen ist damit das erste Bundesland, das diesen Schritt unternimmt.
Nach Angaben des Ministeriums hat im Jahr 2024 rund jeder sechste deutsche Tatverdächtige eine weitere Staatsangehörigkeit besessen. Am häufigsten betroffen waren Personen mit deutsch-türkischem (10.307), deutsch-polnischem (6.652), deutsch-russischem (3.484), deutsch-marokkanischem (3.125) und deutsch-syrischem Pass (2.185).
Reul betonte zudem, dass mehrere Staatsangehörigkeiten Hinweise auf eine mögliche Fluchtgefahr liefern könnten. An das Bundeskriminalamt werde jedoch weiterhin nur eine Staatsangehörigkeit übermittelt, wie es die bundeseinheitlichen Vorgaben vorsehen.