Bundesanwaltschaft untersucht mögliches Unterstützer-Netzwerk
Bundesanwaltschaft untersucht mögliches Unterstützer-Netzwerk
Die Bundesanwaltschaft hat nach dem Terroranschlag auf das Solinger Stadtfest Ermittlungen gegen drei mutmaßliche Unterstützer des verurteilten Attentäters eingeleitet. Das bestätigte eine Sprecherin der Karlsruher Behörde.
Nach Informationen aus dem Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags soll der Täter Issa al Hasan wenige Wochen vor der Tat über Telegram Kontakt zu den drei Beschuldigten aufgenommen haben. Dabei habe er sich das Solinger Stadtfest als möglichen Anschlagsort bestätigen lassen. Zudem soll er den geplanten Angriff bereits einen Tag vor der Tat angekündigt haben.
Laut Berichten äußerten sich die Kontaktpersonen zustimmend zu den Plänen. Nach Angaben der ermittelnden Staatsanwältin hätten «alle drei sehr positiv» reagiert. Gespräche habe es demnach auch über die Auswahl der Tatwaffe gegeben.
Zu Identität, Aufenthaltsort oder möglichen weiteren Aktivitäten der Beschuldigten machten die Ermittlungsbehörden mit Verweis auf das laufende Verfahren zunächst keine weiteren Angaben. Issa al Hasan hatte den Messerangriff von August 2024 gestanden. Bei dem Anschlag auf das Stadtfest in Solingen waren drei Menschen getötet und mehrere weitere verletzt worden.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte den damals 27-jährigen Syrer im September des vergangenen Jahres wegen dreifachen Mordes, zehnfachen versuchten Mordes sowie Mitgliedschaft in der Terrormiliz «Islamischer Staat» zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Gegen das Urteil legte der Verurteilte Revision ein. Damit muss nun der Bundesgerichtshof den Fall überprüfen.
Der Fall beschäftigt weiterhin auch die Politik in Nordrhein-Westfalen. Ein Untersuchungsausschuss im Düsseldorfer Landtag befasst sich mit möglichen Versäumnissen der Behörden vor und nach dem Anschlag. Dabei geht es unter anderem um die Frage, warum der Täter nicht bereits ein Jahr vor der Tat nach den EU-Dublin-Regeln nach Bulgarien zurückgeführt wurde. Ein erster Abschiebeversuch war gescheitert, weitere Maßnahmen erfolgten anschließend nicht.