Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung bleiben bestehen
Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung bleiben bestehen
Das Urteil gegen den Solinger Attentäter Issa al Hasan ist rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision der Verteidigung zurückgewiesen und den Antrag als «unbegründet» verworfen.
Nach Informationen einer Sprecherin des BGH stellten die Richter keine Rechtsfehler im Verfahren fest. Ein entsprechendes Schreiben des Bundesgerichtshofs sei den Vertretern der Nebenklage am Donnerstag zugegangen. Mit der Entscheidung muss der Verurteilte zudem die Kosten des Revisionsverfahrens tragen.
Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hatte den syrischen Angeklagten im September 2025 zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Gericht sprach ihn unter anderem des dreifachen Mordes, des neunfachen versuchten Mordes sowie mehrfacher gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Zudem sah das Gericht eine Mitgliedschaft in der Terrororganisation «Islamischer Staat» als erwiesen an. Die IS-Zugehörigkeit des damals 28-Jährigen sei im Verfahren eindeutig nachgewiesen worden.
Issa al Hasan hatte am 23. August 2024 auf dem Fronhof in Solingen während des «Festivals der Vielfalt» mehrere Menschen mit einem Messer angegriffen. Zwei Männer und eine Frau wurden getötet, zahlreiche weitere Besucher erlitten Verletzungen.
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil nun endgültig rechtskräftig.