Professionelle Geheimfabrik für gefälschte Markenzigaretten aufgeflogen

Bei Razzia in illegaler Zigarettenfabrik in Haan: Ermittler finden elf Millionen fertige Zigaretten und tonnenweise Tabak – Möglicher Steuerschaden von 28 Millionen Euro

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Inhaltsverzeichnis

Am 22.09.2026 durchsuchten Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamtes Essen im Auftrag der bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ansässigen Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) drei Objekte in Nordrhein-Westfalen, darunter eine industriell betriebene Herstellungsanlage für illegale Zigaretten im Kreis Mettmann.

11 Millionen Zigaretten und über 11 Tonnen Tabak

Die Maschinen der entdeckten kompletten Produktionsstraße (Herstellungs-, Verpackungseinheit, Stromgeneratoren, Abluftanlagen, Tabakschneide- und Trocknungsmaschine, weiteres technisches Equipment) sowie Großmengen an entsprechenden Vorprodukten (u.a. tonnenweise Rohtabak, Filter- und Zigarettenpapier sowie gefälschte Umverpackungen für unterschiedliche Zigarettenmarken), wurden sichergestellt. Ferner wurden über elf Tonnen Tabakfeinschnitt sowie über elf Millionen Stück bereits fertig produzierte Zigaretten verschiedener Marken aufgefunden und sichergestellt. Es besteht der Verdacht, dass hierdurch ein Steuerschaden in Höhe von etwa 3,5 Millionen Euro entstanden sein könnte.

19 osteuropäische Staatsangehörige wurden in der Halle überrascht und festgenommen. Die Beschuldigten wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf am 23.09.2026 dem Haftrichter beim Amtsgericht Düsseldorf vorgeführt. Gegen alle Beschuldigten wurde Untersuchungshaft angeordnet.

Es wurden über elf Tonnen Tabakfeinschnitt sowie über elf Millionen Stück bereits fertig produzierte Zigaretten verschiedener Marken aufgefunden und sichergestellt
Heike Sennewald
Zollfahndungsamt Essen

Gegen zwei osteuropäische Hauptbeschuldigte wurden am Morgen des 22.09.2026 Haftbefehle vollstreckt, ferner wurde deren Wohnung im Großraum Wuppertal durchsucht. Bei den Durchsuchungen wurden umfangreiche digitale und analoge Beweismittel sowie Bargeld in Höhe von über 50.000 Euro sichergestellt. Am Niederrhein wurde eine Zugmaschine als Tatmittel sichergestellt.

Steuerschaden in Höhe von etwa 28 Millionen Euro

Im Mai 2026 erlangte das Zollfahndungsamt Essen erste Hinweise auf eine illegale Zigarettenproduktion im Kreis Mettmann, welche zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führte. Die anschließenden Ermittlungen ergaben, dass eine mutmaßlich osteuropäische Tätergruppierung im Kreis Mettmann eine Anlage betrieb, in welcher unter Einsatz industrieller Maschinen illegal gefälschte Markenzigaretten produziert wurden. Es besteht der Verdacht, dass seit Mai 2026 über 130 Millionen Stück unversteuerte Zigaretten hergestellt wurden und hierdurch ein Steuerschaden in Höhe von etwa 28 Millionen Euro entstanden sein könnte. Die Ermittlungen dauern insofern an.

Die Halle der illegalen Zigarettenfabrik war durch die Gruppierung professionell und aufwändig für ihre kriminellen Zwecke um- und ausgebaut worden, auch um das Entdeckungsrisiko zu minimieren. Am Einsatz, der sich aufgrund der umfangreichen Maßnahmen über mehrere Tage erstreckte, waren etwa 350 Kräfte der Zollverwaltung, der Bundespolizei sowie des Technischen Hilfswerkes beteiligt.

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf – ZeOS NRW – werden die Ermittlungen durch das Zollfahndungsamt Essen – Dienstsitz Köln – fortgeführt.

Bis zu 10 Jahre Haft möglich

Die 21 Beschuldigten sind der bandenmäßigen Steuerhinterziehung in großem Ausmaß sowie der gewerbsmäßigen, bandenmäßigen Steuerhehlerei verdächtig. Der Strafrahmen für bandenmäßige Steuerhinterziehung in großem Ausmaß richtet sich nach § 370 Abs. 3 Satz 1 AO und beträgt Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Für die gewerbsmäßige, bandenmäßige Steuerhehlerei sieht § 374 Abs. 2 AO ebenfalls einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor

Weitere Angaben können aufgrund des Steuergeheimnisses gemäß § 30 AO gegenwärtig nicht gemacht werden. Hinweis: Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung gelten die Beschuldigten als unschuldig.

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