25-Jähriger soll Kontakt zum Islamischen Staat gesucht haben

Ermittlungen wegen möglicher IS-Kontakte: Keine U-Haft für 25-Jährigen Syrer – Behörden prüfen Hinweise auf mögliche Verbindungen zum Islamischen Staat

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Nachdem am Dienstagmorgen Ermittler in Solingen und Remscheid zwei Wohnungen durchsucht haben, gibt es seitens der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf nicht viele neue Informationen.

Mit schwer bewaffneten Polizeikräften suchten die Ermittler am Dienstagmorgen die Wohnung des tatverdächtigen 25-jährigen Syrers in Remscheid auf. Auch bei den Eltern des Beschuldigten an der Katternberger Straße in Solingen stand eine Einsatzhundertschaft vor der Tür.

Ermittlungen laufen erst seit Mai 2026

Der 25-jährige Syrer steht seit Mai 2026 im Visier von Terrorermittlern der Zentralstelle für die Verfolgung terroristischer und terroristisch motivierter Straftaten im Land Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW), die bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf eingerichtet ist.

Wie Oberstaatsanwältin Alexandra Wiese der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf auf Nachfrage erklärte, wird das Ermittlungsverfahren seit Mai geführt. Nach weiteren Angaben besteht gegen den Syrer der Verdacht, Beziehungen zur Vorbereitung einer terroristischen Straftat aufgenommen haben zu wollen.

Es ist davon auszugehen, dass beide Seiten nicht über das Wetter in Damaskus kommunizieren wollten.
Oberstaatsanwältin Alexandra Wiese
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf

Die Ermittler durchsuchten in diesem Zusammenhang die Wohnung des Beschuldigten in Remscheid sowie die Wohnung seiner Eltern in Solingen. Hintergrund sind Hinweise, wonach der 25-Jährige versucht haben könnte, Kontakt zur Terrororganisation «Islamischer Staat» (IS) herzustellen. In welchem Umfang das passiert sein soll, machte die Generalstaatsanwaltschaft keine Angaben. Oberstaatsanwältin Alexandra Wiese erklärte lediglich: «Es ist davon auszugehen, dass beide Seiten nicht über das Wetter in Damaskus kommunizieren wollten.»

25-Jähriger äußerte sich zum Tatvorwurf

Der Tatvorwurf lautet «Verdacht der Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer terroristischen Straftat». Die Generalstaatsanwaltschaft betonte, dass sich die Ermittlungen noch in einem frühen Stadium befinden. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Ob es für eine Anklage reicht, müssen nun die weiteren Ermittlungen ergeben.

Der 25-jährige Syrer wurde noch am Dienstag vernommen und äußerte sich nach Angaben von Oberstaatsanwältin Wiese widersprüchlich zu den Vorwürfen. Zu den Inhalten seiner Aussage machte sie jedoch keine Angaben. Im Rahmen der Durchsuchungen stellten die Ermittler mehrere Datenträger sicher, darunter Mobiltelefone. Diese werden nun ausgewertet, so Wiese. Ob die sichergestellten Gegenstände den Verdacht erhärten oder entkräften, ist derzeit noch offen.

Keine U-Haft aber 14-tägiges Langzeitgewahrsam

Einen Haftbefehl beantragte die Staatsanwaltschaft nicht. Nach Angaben der Sprecherin lag kein dringender Tatverdacht gegen den Tatverdächtigen vor. Stattdessen ordnete das Amtsgericht Solingen auf Antrag der Polizei Wuppertal einen sogenannten Langzeitgewahrsam von 14 Tagen an. Der Langzeitgewahrsam dient der vorbeugenden Gefahrenabwehr, um Straftaten mit besonderem Gewicht (z. B. schwere Gewalttaten) effektiv zu unterbinden. Die hier genannte Frist für erhebliche Straftaten liegt bei bis zu 14 Tagen. Das Gewahrsam kann einmalig für weitere 14 Tage verlängert werden. 

Der 25-Jährige sei bislang nicht vorbestraft, erklärte die Sprecherin weiter. Informationen zur Aufenthaltsdauer des Mannes in Deutschland oder zu seinem Aufenthaltsstatus lagen der Generalstaatsanwaltschaft zunächst nicht abschließend vor. Die Eltern des Beschuldigten wurden bislang nicht vernommen, das Elternhaus wurde lediglich auf Beweismittel durchsucht. Ob die Ermittlungen durch Hinweise ausländischer Sicherheitsbehörden ausgelöst wurden, beantwortete die Generalstaatsanwaltschaft nicht.

Zu weiteren Ermittlungsergebnissen äußerten sich die Behörden mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen zunächst nicht. 

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