Freitag - 4. Oktober 2024
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[SG] Staatsanwaltschaft fordert Lebenslange Haftstrafe für Christiane K. (28) – Urteil am Donnerstag erwartet

Urteilsverkündung in dem Verfahren wegen des Vorwurfs des Mordes zum Nachteil von fünf Kindern durch Christiane K. (28) in Solingen voraussichtlich am 04.11.2021.

In dem Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Mordes zum Nachteil von fünf Kindern in Solingen sind am heutigen 20. Hauptverhandlungstag vor dem Landgericht Wuppertal u.a. die Schlussanträge gehalten worden. Zudem erhielt die Angeklagte das letzte Wort.

Der Staatsanwalt fordert in dem Prozess die Höchststrafe für die Todesmutter Christiane K. (28). Am Dienstag beantragte er am Wuppertaler Landgericht lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Sollte das Gericht sich für die Höchststrafe entscheiden und die besondere Schwere Schuld feststellen, so muss die Angeklagte mit einer lebenslangen Haftstrafe und anschließender Sicherheitsverwahrung rechnen.

Der Verteidiger der Angeklagten beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und eine anschließende Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung wegen Totschlag. Er streitet die Mordmerkmale ab und erklärte dem Gericht, dass eine Milderung der Strafe aufgrund einer dissozialen narzisstischen Störung zu prüfen sei. Allerdings hofft der Pflichtverteidiger der Angeklagten noch immer auf einen Freispruch.

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