Donnerstag - 15. Mai 2025
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Solinger Brandanschlag

Staatsanwaltschaft schließt rechtsextremes Motiv bei Brandanschlag aus – Prüfung der Internetaktivitäten

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat ein rechtsextremes Motiv im Fall des tödlichen Brandanschlags von Solingen weiterhin ausgeschlossen. Auch nach Auswertung digitaler Spuren und durchsuchter Materialien sieht die Behörde keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine entsprechende Gesinnung des geständigen Täters.

Schriftliche Stellungnahme an den Innenausschuss
In einer schriftlichen Stellungnahme für den Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags erklärte der leitende Oberstaatsanwalt, dass sich weder aus dem Tatgeschehen noch aus dem persönlichen Hintergrund des 40-jährigen Deutschen ein rechtsextremes Motiv ableiten lasse. Der Mann hatte im März 2024 gestanden, ein Feuer in einem Mehrfamilienhaus gelegt zu haben, bei dem eine vierköpfige bulgarische Familie ums Leben kam.

Das Gebäude war überwiegend von Menschen mit Migrationsgeschichte bewohnt. Die Flammen breiteten sich schnell aus, sodass die 28 und 29 Jahre alten Eltern sowie ihre beiden kleinen Töchter keine Überlebenschance hatten. Obwohl der Wuppertaler Polizeipräsident bereits früh betont hatte, es gebe keine Hinweise auf einen rechtsradikalen Hintergrund, halten Vertreter der Nebenklage diese Einschätzung für voreilig.

Kritik an internem Papier
Kritik äußerten sie auch an der Ermittlungsarbeit: Ein internes Papier der Polizei hatte den Anschlag zunächst als politisch rechts motiviert eingestuft. Diese Bewertung wurde später handschriftlich abgeändert, wodurch sie nicht Teil der offiziellen Prozessakten wurde.

Internetaktivitäten der vergangenen zehn Jahre ausgewertet
Zusätzlich wurden bei der Durchsuchung des Wohnhauses des Angeklagten Bücher aus der NS-Zeit, ein rassistisches Gedicht sowie rechtsextreme Dateien auf einem Datenträger entdeckt. Die Staatsanwaltschaft betonte jedoch, dass bislang kein eindeutiger Beleg vorliege, der den Angeklagten direkt mit diesen Fundstücken in Verbindung bringe. Derzeit würden noch einmal die Internetaktivitäten des 40-jährigen Angeklagten während der vergangenen zehn Jahre ausgewertet.

Urteilsverkündung war schon längst geplant gewesen
Anwälte der Nebenklage kritisieren seit längerem, die Ermittlungsbehörden hätten Hinweise auf einen möglichen rassistischen Hintergrund des Brandanschlags gezielt zurückgehalten. Infolge dieser Vorwürfe verzögert sich das Verfahren weiter. Nach Angaben des Gerichts hat der Vorsitzende Richter mittlerweile elf zusätzliche Verhandlungstermine bis Ende Juli angesetzt. Die Urteilsverkündung war ursprünglich zu einem früheren Zeitpunkt vorgesehen.

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