Dienstag - 26. August 2025
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Richter rügt Angeklagten im Verfahren

Terror-Prozess: Respektloses verhalten von Issa al. H. – Auswertung von zweitem Handy bringt nur wenig neue Erkenntnisse

Das im Juni von der Polizei sichergestellte zweite Mobiltelefon des Solinger Attentäters hat keine wesentlichen neuen Erkenntnisse zum Tatgeschehen geliefert. Dies erklärte eine Kommissarin des Bundeskriminalamtes (BKA) als Zeugin im Prozess vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht.

Die Auswertung habe allerdings den Übermittlungsweg des Treueschwurs zum sogenannten Islamischen Staat (IS) sowie des Bekennervideos nachvollziehbar gemacht. Zudem habe sich gezeigt, dass Issa al. H. Informationen zu Anschlägen der Terrororganisation abgespeichert hatte. Ansonsten enthielten die Daten vor allem Chatnachrichten mit Frauen, «teilweise im Minutentakt», so die Ermittlerin.

Chatverläufe auf Plattformen wie TikTok und Telegram untersucht.
Im Zentrum des 15. Verhandlungstages standen die beiden sichergestellten Handys des Angeklagten. Das erste Gerät war unmittelbar nach dem Messerangriff im August 2024 gefunden worden, das zweite erst im Juni dieses Jahres nach einem Hinweis des Beschuldigten. Eine BKA-Beamtin hatte Profile und Chatverläufe auf Plattformen wie TikTok und Telegram untersucht.

Issa al H. weiterhin vor Gericht
Der Angeklagte Issa al H., ein 27-jähriger Syrer, ist wegen dreifachen Mordes und zehnfachen versuchten Mordes angeklagt. Zudem wird ihm eine Mitgliedschaft beim IS zur Last gelegt. Der Angeklagte hat den Anschlag auf das Stadtfest am Fronhof gestanden, äußert sich jedoch nicht zu den Terrorismusvorwürfen. Die Organisation Islamischer Staat hatte die Tat für sich reklamiert.

Issa al H.: Sie können gerne Maßnahmen ergreifen
Während des 15. Prozesstages fiel der Angeklagte durch sein Verhalten im Gerichtssaal auf. Beim Betreten des Saals der Richter, blieb er demonstrativ sitzen, wofür ihn der Vorsitzende Richter rügte. «Das ist ein unwürdiges Verhalten, das können wir nicht tolerieren», erklärte dieser. Issa al H. entgegnete, er sei «einfach so» sitzengeblieben. Auf die Aufforderung, sich in den kommenden Sitzungen an die Regeln zu halten, reagierte er trotzig mit den Worten: «Sie können gerne Maßnahmen ergreifen.»

Angeklagter beschwert sich über Online-Bilder
Darüber hinaus beschwerte sich der Angeklagte über im Internet kursierende Bilder, auf denen er angeblich weitere Anschläge durchführe, so gebe es Bilder im Internet mit seinem Gesicht, wo er Brücken sprenge. Seine Bemerkung, Opfer und Täter zu vertauschen, kommentierte das Gericht nicht. Ob und wie der Angeklagte Zugang zum Internet habe, ist derzeit unklar.

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