Vorstoß von Reul zur Strafmündigkeit ab zwölf löst breite Debatte aus

Innenminister Reul fordert Strafmündigkeit ab zwölf Jahren: Forderung stößt auf starken Gegenwind aus der Landespolitik

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Der Vorstoß von NRW-Innenminister Herbert Reul, die Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre zu senken, hat eine kontroverse Debatte in der Landespolitik ausgelöst.

In der SPD-Fraktion sorgte der Vorschlag für deutliche Kritik. In einem gemeinsamen Schreiben wandten sich die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Elisabeth Müller-Witt und Lisa-Kristin Kapteinat sowie der familienpolitische Sprecher Dennis Maelzer an die Ministerien für Inneres, Justiz, Familie, Bildung und Gesundheit. Sie forderten detaillierte Auskünfte zu Entscheidungsgrundlagen, bisherigen Überlegungen und möglichen Folgen der Reform.

Gewalt unter Kindern und Jugendlichen nimmt an

Die Sozialdemokraten erkennen zwar an, dass Gewalt unter Kindern und Jugendlichen zunimmt und politisches Handeln erfordert. Dennoch bewerten sie den Ruf nach einer Ausweitung strafrechtlicher Sanktionen als wenig zielführend. Aus vorliegenden Befunden werde bislang überwiegend der Schluss gezogen, Prävention, Jugendhilfe und schulische Unterstützung auszubauen. Die Fokussierung auf Strafrecht stelle daher eine eigenständige und erklärungsbedürftige Interpretation der Daten dar.

«Wenn Hänschen heute zuschlägt, ist es morgen Hans, der das Messer rausholt.»
Herbert Reul
Innenminister des Landes NRW

Zudem warnte die SPD vor möglichen negativen Folgen strafrechtlicher Verurteilungen im Kindesalter für die psychische, soziale und emotionale Entwicklung. Sie erkundigte sich nach der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Kindern unter 14 Jahren, die straffällig oder verurteilt sind. Gleichzeitig verwies sie auf finanzielle Engpässe: In den vergangenen Jahren seien Mittel für Jugendhilfe, Schulsozialarbeit und offene Jugendarbeit gekürzt oder nicht ausreichend erhöht worden.

Auch für die psychiatrische Versorgung stünden im Jahr 2026 weniger Mittel zur Verfügung als noch zwei Jahre zuvor. Weitere Belastungen für Jugendgerichte, Jugendhilfeeinrichtungen und Arrestanstalten, die vielerorts bereits an ihrer Kapazitätsgrenze arbeiten, wurden ebenfalls thematisiert.

Wüst: «Niemand will Kinder wegsperren»

Ministerpräsident Hendrik Wüst bezeichnete das Thema als besonders sensibel und betonte, dass Jugendstrafrecht stets mit Erziehung verbunden sei. Wüst erklärte: «Niemand in diesem Land – in Deutschland ganz allgemein – will Kinder wegsperren. Das wird auch nichts helfen, es würde alles nur schlimmer machen.»

Zugleich begrüßte er, dass die Bundesregierung die Frage wissenschaftlich untersuchen lasse, insbesondere mit Blick darauf, ob Kinder heute entwicklungsbedingt früher ansprechbar seien. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sollten als Grundlage für mögliche politische Schritte dienen. Wüst wies außerdem darauf hin, dass kriminelle Gruppen gezielt strafunmündige Kinder für Delikte einsetzten.

Auch die stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur sprach sich dafür aus, vor einer Entscheidung wissenschaftliche Erkenntnisse einzubeziehen. Sie unterstrich die Bedeutung von Erziehung und Prävention und betonte die Verantwortung von Staat und Eltern, eine Erziehung im Einklang mit dem Grundgesetz sicherzustellen.

Aus dem NRW-Familienministerium hieß es, die derzeitige Altersgrenze für Strafmündigkeit habe sich bewährt. Unabhängig vom Strafrecht stünden bereits familienrechtliche Instrumente zur Verfügung, um auf kriminelles Verhalten von Kindern zu reagieren. Zudem biete das Kinder- und Jugendhilferecht präventive Maßnahmen, unterstützende Angebote und individuelle Hilfen für besonders belastete Lebenssituationen.

Kriminelle Laufbahnen dürfen nicht im Kinderzimmer beginnen

Innenminister Reul bekräftigte unterdessen seine Position und erklärte: «Wir sehen, dass die Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen zunimmt. Das äußert sich sowohl in schweren Körperverletzungen als auch bei extremistischen Anschlagsplänen. Das sollte uns alarmieren.» Kriminelle Laufbahnen dürften nicht bereits im Kindesalter beginnen. Reul führt aus: «Wenn Hänschen heute zuschlägt, ist es morgen Hans, der das Messer rausholt

Er warnte zudem vor dem gezielten Einsatz Minderjähriger für Straftaten und sprach von einem Geschäftsmodell, bei dem Kinder für geringe Beträge Delikte ausführten, während Hintermänner im Hintergrund blieben er nannte dies «Crime-as-a-Service». Straftaten dürften nicht als harmlose Verfehlungen verharmlost werden. Zugleich stellte Reul klar, dass es nicht darum gehe, Zwölfjährige inhaftieren zu lassen, sondern frühzeitige und angemessene Sanktionen zu ermöglichen.

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