Terror, Mord und ein weiteres Ermittlungsverfahren
Terror, Mord und ein weiteres Ermittlungsverfahren
Gegen den wegen des tödlichen Messeranschlags von Solingen verurteilten Issa al H. hat es zeitweise auch ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte gegeben, dass hat unsere Redaktion aus Sicherheitskreisen erfahren.
Das Verfahren wurde später eingestellt, nachdem der Syrer bereits zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden war, hieß es weiter.
Demnach leitete die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) bei der Staatsanwaltschaft Köln am 12. März 2025 ein Ermittlungsverfahren gegen Issa al H. unter anderem wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte ein.
Noch am selben Tag wurde das Verfahren per Verfügung an die Zentralstelle für die Verfolgung terroristischer und terroristisch motivierter Straftaten des Landes Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf abgegeben. Dort liefen bereits die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem islamistischen Anschlag von Solingen.
Nach weiteren Angaben wurde das Verfahren später eingestellt. Hintergrund sei die zwischenzeitlich erfolgte Verurteilung des Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung gewesen. Weitere strafrechtliche Konsequenzen hätten damit keine praktische Bedeutung mehr entfalten können.
Zu den konkreten Umständen des eingestellten Verfahrens machten die Behörden keine Angaben. Weder die Grundlage des Ermittlungsverfahrens noch mögliche Beweismittel wollten die Behörden näher erläutern. Ob entsprechende Inhalte beispielsweise auf Datenträgern des Verurteilten gefunden worden seien, blieb daher offen.
Issa al H. war wegen des islamistischen Messeranschlags auf dem Solinger Fronhof beim «Festival der Vielfalt» im August 2024 zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.