Das Amtsgericht Wipperfürth hat den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gegen einen 46-jährigen aus Solingen abgelehnt. Dieser hatte in sozialen Netzwerken ein mit künstlicher Intelligenz erstelltes Bild des Solinger Oberbürgermeisters Tim Kurzbach veröffentlicht, das als satirische Darstellung gekennzeichnet war.
Das Bild zeigte Kurzbach mit zwei spärlich bekleideten Frauen in einer Szene, die den Anschein von Drogenkonsum erweckte. Der Begleittext des Posts enthielt provokante Aussagen, unter anderem die Frage, ob im Rathaus «Koks und Nutten, die auf dem Tisch tanzen?». Der Beschuldigte hatte die Darstellung jedoch deutlich als fiktiv und KI-generiert ausgewiesen.
Erhöhte Toleranzgrenze bei OB Kurzbach
Das Gericht stellte in seiner Entscheidung klar, dass die Veröffentlichung nicht den Tatbestand der Beleidigung erfülle. Oberbürgermeister Kurzbach, der Strafantrag gestellt hatte, müsse sich als Person des öffentlichen Lebens eine erhöhte Toleranzgrenze gegenüber satirischer Kritik gefallen lassen. Die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes habe in diesem Fall Vorrang.
Bild war als künstliche Intelligenz gekennzeichnet
Maßgeblich für die Ablehnung des Strafbefehls war laut Gericht, dass die satirische Natur des Beitrags für den durchschnittlichen Betrachter klar erkennbar war. Der kritische Kommentar sei als Beitrag zur öffentlichen Diskussion zu werten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass gegen Kurzbach derzeit strafrechtlich ermittelt wird. In dem Verfahren wird er offiziell als Beschuldigter geführt.
Solinger wollte kritisches Zeichen setzen
Der Solinger, der inzwischen in Radevormwald lebt, zeigte sich erleichtert über die Entscheidung. «Es war nie mein Ziel, jemanden zu beleidigen. Ich wollte lediglich ein kritisches Zeichen setzen – und das auf satirische Weise», erklärte er. Das Urteil ist rechtskräftig.