Die neue Straßenordnung betrifft auch die Regelung von sogenannten Brauchtumsfeuern
Die Karwoche rückt näher und damit die beliebten “Osterfeuer“. Mit dem Ratsbeschluss vom 14. Februar 2019 hat die Stadt Solingen eine neue Straßenordnung erlassen, mit welcher es neue Regelungen zum Brauchtumsfeuer gibt. Die zustimmungsfähigen Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer oder Martinsfeuer) sind ausschließlich im Rahmen öffentlicher, für jedermann zugänglichen Veranstaltungen zulässig. Veranstalter können Glaubensgemeinschaften, Vereine, Organisationen, Schulen und Kitas sein.
Osterfeuer sind zwischen Karsamstag bis Ostermontag in der Zeit von 16 bis 22 Uhr gestattet. Die Brenndauer darf maximal zwei Stunden nicht überschreiten. Die jeweils geplanten Termine sind der Ordnungsbehörde schriftlich, unter Benennung einer volljährigen verantwortlichen Aufsichtsperson, mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. Das Formular zur Anzeige von Brauchtumsfeuern und weitere Infos gibt es auf der Homepage der Stadt Solingen (www.solingen.de) unter dem Suchbegriff „Brauchtumsfeuer“.