Streit um Mieten und Sanierungskosten: Interne Anzeigen und staatsanwaltliche Prüfung

Prüfungen wegen Wuppertaler Polizeigelände: Interne und Staatsanwaltschaft prüfen Vorgehen von Innenminister Reul

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Interne Prüfstellen des nordrhein-westfälischen Innenministeriums und die Staatsanwaltschaft Düsseldorf haben Vorwürfe gegen Innenminister Herbert Reul (CDU) geprüft, die sich auf mögliche Rechtsverstöße im Zusammenhang mit einer Polizeiliegenschaft in Wuppertal beziehen. Reul bestätigte entsprechende Prüfungen, nachdem das WDR-Magazin «Westpol» über den Vorgang berichtet hatte.

Ausgangspunkt der Untersuchungen war ein seit Jahren schwelender Konflikt um das Polizeigelände an der Müngstener Straße in Wuppertal, auf dem zentrale Einheiten der Polizei untergebracht sind. Das Areal gilt als stark sanierungsbedürftig. Eigentümer und Vermieter ist der landeseigene Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB).

30 Millionen Euro Miete pro Jahr geplant!

Für das Gelände zahlt das Land derzeit rund vier Millionen Euro Jahresmiete. Nach Plänen des BLB sollte die Miete nach einer umfassenden Sanierung jedoch auf knapp 30 Millionen Euro pro Jahr steigen. Polizei und Innenministerium wiesen diese Forderung zurück. In der Folge stellte der BLB die Kündigung der Mietverträge in Aussicht.

Um den Stillstand zu überwinden, versuchten Innenminister Reul und Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU), eine Absichtserklärung – einen sogenannten Letter of Intent – zwischen Innenministerium und BLB vorzubereiten. Reul erklärte dazu im «Westpol»-Interview: «Dann haben der Finanzminister und ich entschieden, dass wir einen neuen Weg wählen, nämlich dass wir uns selber einbringen: Einmischen, auf Deutsch gesagt.»

Man weiß nie, ob man nicht auf der Strecke auch mal Fehler macht. Das kann man ja nie ausschließen, denn ich habe mich persönlich eingemischt in die normalen Abläufe.
Herbert Reul
NRW-Innenminister

Nach Recherchen von «Westpol» bot das Finanzministerium an, dem Innenressort ab dem Jahr 2030 insgesamt eine Milliarde Euro für die Polizei zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung sei demnach gewesen, dass 650 Millionen Euro dieser Summe für die Sanierung des Wuppertaler Polizeigeländes an den BLB zurückfließen. Diese Absprachen sollen aus internen Unterlagen hervorgehen. Optendrenk äußerte sich nicht öffentlich zu den Vorwürfen; sein Ministerium verwies auf laufende Verhandlungen.

Reul: Prüfungen seien legitim

Das Vorgehen stieß innerhalb des Innenministeriums auf Widerstand. Kritiker warfen Reul vor, Verhandlungen an den zuständigen Fachabteilungen vorbei geführt und dem Finanzministerium weitreichende Zusagen gemacht zu haben. Hintergrund ist ein anwaltliches Gutachten, auf das sich Fachleute im Innenressort beriefen. Darin war die maximale wirtschaftlich vertretbare Sanierungssumme für das Gelände mit insgesamt 173 Millionen Euro beziffert worden.

Die Innenrevision des Ministeriums prüft inzwischen, ob Polizeimittel unrechtmäßig eingesetzt worden sein könnten. Reul erklärte dazu, Prüfungen seien legitim: «Man weiß nie, ob man nicht auf der Strecke auch mal Fehler macht. Das kann man ja nie ausschließen, denn ich habe mich persönlich eingemischt in die normalen Abläufe.»

Auch Staatsanwaltschaft Düsseldorf prüft Ermittlungen

Auch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigte den Eingang mehrerer Anzeigen. Diese würden jeweils daraufhin geprüft, «ob ein Anfangsverdacht besteht». Juristisch relevant ist dabei, dass der BLB als landeseigener Betrieb gilt und sein Vermögen dem Land Nordrhein-Westfalen zuzurechnen ist.

Politische Kritik kam unter anderem aus der FDP-Fraktion. Deren Vorsitzender Henning Höne sprach von «sehr ernsten Vorwürfen» und kritisierte einen intransparenten Geldkreislauf zwischen BLB und Landesregierung. Auch der Bund der Steuerzahler äußerte Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des BLB. Haushaltsexperte Philipp Sprengel erklärte, die hohen Mietforderungen stünden im Widerspruch zu gesetzlichen Vorgaben, nach denen der Landesbetrieb wirtschaftlich handeln müsse.

Währenddessen arbeitet die Polizei in Wuppertal weiterhin in den sanierungsbedürftigen Gebäuden. Eine Entscheidung über eine Vereinbarung mit dem BLB steht noch aus. Reul erklärte, er wolle zunächst die rechtlichen Prüfungen abwarten, da eine Unterschrift mit Risiken verbunden sei. Der BLB teilte mit, es bestehe grundsätzlich Einvernehmen aller Beteiligten; letzte Details würden noch geklärt. Zu den konkreten Vorwürfen äußerte sich der Landesbetrieb nicht.

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