Es hat geregnet, deshalb ist die akute Brandgefahr im Bereich der öffentlichen Grillplätze aktuell gebannt. Auf den ausgewiesenen Flächen im Engelsberger Hof und im Bärenloch darf jetzt wieder gegrillt werden.
Bitte beachten: Die Glut des Grills muss sich mindestens 35 Zentimeter über dem Boden befinden, Lagerfeuer und Einweggrills sind deshalb verboten. Außerdem muss immer ein Sicherheitsabstand von 25 Metern zu Bäumen und fünf Meter freistehenden Büschen und Bänken eingehalten werden. Erlaubt ist das Grillen von 11 bis 21 Uhr.