Montag - 7. Oktober 2024
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Video und Fotos auf dem Handy gefunden

Besitz von Kinderpornografie: 29-jähriger Solinger zieht Berufung zurück

Ein 29-jähriger Mann aus Solingen-Wald hat vor dem Landgericht Wuppertal seine Strafe für den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie akzeptiert und seine Berufung zurückgezogen. Zuerst hatte das Solinger Tageblatt über die Verurteilung berichtet.

Ein Video und vier Bilder von Kindern während sexueller Handlungen
Die Anklage basierte auf ein Video und vier Fotos von Kindern bei sexuellen Handlungen, die auf seinem Smartphone entdeckt wurden. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, und der Angeklagte zahlte knapp ein Monatsgehalt an die Landeskasse, um auf freiem Fuß zu bleiben. Der Schritt des Angeklagten wird rechtlich als Geständnis betrachtet.

Angeklagter gab an, sein Handy sei gehackt worden
Der Vorsitzende Richter machte deutlich, dass es sich um einen klaren Fall handele, und der Angeklagte hätte die Tat nicht ausdrücklich eingestehen müssen. Der nicht vorbestrafte Maschinenführer, der für zwei Kinder unterhaltspflichtig ist, beteuerte, sein Netz-Zugang sei möglicherweise gehackt worden, und er interessiere sich nicht für solche Bilder. Das Amtsgericht Solingen folgte diesen Angaben jedoch nicht, da keine Spuren eines möglichen Hacker-Angriffs gefunden wurden. Die Art und Weise, wie die Fotos auf dem Handy gespeichert waren, deutete darauf hin, dass dies bewusst geschah.

Amerikanische Kinderschutzorganisation deckte den Fall auf
Die amerikanische Kinderschutzorganisation, die den Fall zur Anzeige brachte. So wurde der Upload routinemäßig auf der Kinderschutzorganisation aufgedeckt. Bei den Aufnahmen geht es um sexuelle Handlungen von Kindern vor der Pubertät. Die Organisation informierte die deutschen Behörden, was zu einer Wohnungsdurchsuchung und der Beschlagnahmung des Handys führte. In dem Handy wurden die Ermittler dann auch fündig.

Einer von neun Prozessen im Jahr 2023 im Amtsgericht Solingen
Der Fall des 29-Jährigen wurde vor der jüngsten Gesetzesverschärfung behandelt, die 2021 in Kraft trat und Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr festlegt. Der Angeklagte wird nun eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, absitzen müssen. Seine Strafe wird für mehrere Jahre in seinem Führungszeugnis erscheinen. Im Amtsgericht Solingen war sein Fall einer von neun Prozessen im Jahr 2023 bezüglich der Verbreitung von Kinderpornografie.

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