Montag - 7. Oktober 2024
StartAllgemeinZufallsfund: So sind die Ermittler hinter Iris S. (39) Machenschaften gekommen

Zufallsfund bei Durchsuchung in Berlin

Zufallsfund: So sind die Ermittler hinter Iris S. (39) Machenschaften gekommen

Nach Angaben von Ermittlern soll die 37-jährige Iris S. Anfang 2022 kinderpornografisches Material von ihrer damals 5-jährigen Tochter angefertigt und für ein paar hundert Euro an Sebastian V. (42) aus Berlin verkauft haben.

Viele Fragen stehen derzeit im Raum, denn das Solinger Jugendamt verweigert bislang jegliche Aussagen gegenüber der Presse zu dem laufenden Sachverhalt. So konnten wir in eigener Recherche aber herausfinden, dass es im Oktober 2022 bereits ein Verfahren vor dem Amtsgericht in Solingen gegeben haben soll. Hier stand die Beschuldigte vor einem Richter, auf der anderen Seite das Jugendamt der Stadt Solingen.

So ging es in dem Sorgerechtsstreit darum, dass der Beschuldigten die Kinder abgenommen werden sollten. Der damals zuständige Richter soll aber zugunsten von Frau S. entschieden haben. So durften die Kinder weiter bei Ihr wohnen. Ein weiteres drittes Kind, was Sie haben soll, wohnt nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft Wuppertal bei dem Ex-Freund der Beschuldigten.

So sind die Ermittler auf Iris S. gekommen
Die Ermittlungen gegen Iris S. begannen eher zufällig. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin sprach von einem „Zufallsfund“, als gegen den 42-jährigen Sebastian V. wegen der Verbreitung von Kinderpornografie ermittelt wurde. Im August 2022 fanden Durchsuchungsmaßnahmen in seiner Berliner Wohnung statt, bei denen Datenträger des Beschuldigten beschlagnahmt wurden. Auf diesen Datenträgern entdeckten die Ermittler Teile des belastenden Materials und Chatverläufe zwischen dem Beschuldigten und Iris S.

„Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse wurde in Berlin ein Ermittlungsverfahren gegen die gesondert Verfolgte 39-Jährige eingeleitet und zuständigkeitshalber an die für ihren Wohnsitz zuständige Staatsanwaltschaft Wuppertal abgegeben“, bestätigte der Oberstaatsanwalt aus Berlin.

Der Spielplatz hinter dem Mehrfamilienhaus in Solingen-Wald

Nicht nur Bilder aus Solingen gefunden
Die Durchsuchung in Berlin förderte nicht nur Material im Zusammenhang mit dem Fall in Solingen zutage. Es wurde auch weiteres kinderpornografisches Material gefunden, das nicht mit dem Fall in Solingen in Verbindung steht. „In Untersuchungshaft befindet sich der Beschuldigte nicht“, erklärte der Sprecher aus Berlin.

Die Akte Iris S. bei den Ermittlungsbehörden
Iris S. ist bei den Ermittlungsbehörden keine Unbekannte. Derzeit liegen 21 Verfahren gegen sie vor, darunter Betrugsfälle, Vermögensdelikte und Ordnungswidrigkeiten, letztere, weil sie ihre Kinder nicht zur Schule schickte.

Auch beim Solinger Jobcenter ist die Beschuldigte keine Unbekannte, da sie anscheinend seit mehreren Jahren Leistungen vom Jobcenter bezieht. In den vergangenen Jahren zeigte die Beschuldigte wenig Interesse an Arbeit. Die Ermittler prüfen derzeit weiterhin das Motiv für ihre aktuellen Taten, da die Beschuldigte sich bisher nicht zu den Anschuldigungen geäußert hat. Möglicherweise befand sie sich in einer schwierigen finanziellen Lage und nutzte dies als Motiv für die Erstellung und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte ihrer Tochter.

Auswertung der Datenträger dauert an
Die Auswertung der sichergestellten Datenträger, die am 18. Januar 2024 bei der Durchsuchung in Solingen beschlagnahmt wurden, befindet sich derzeit noch in Bearbeitung. Speziell geschulte Beamte einer Sonderkommission sind mit der Auswertung der Datenträger beauftragt, darunter fünf Handys, ein Tablet und ein Laptop. Die Ermittler werden erst nach Abschluss der Auswertung feststellen können, ob es sich um einen Fall handelt oder ob weitere Fälle aufgedeckt werden können.

Die Frage, ob auch der Junge Opfer von Missbrauchshandlungen wurde, bleibt derzeit noch unklar, wie von Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert betont wird. „Wir stehen noch ganz am Anfang das ist nun Gegenstand der laufenden Ermittlungen.“ Hinsichtlich der Tatsache, dass die Beschuldigte über fünf Smartphones verfügte, könne man derzeit nur spekulieren, so der Oberstaatsanwalt. „Das kann ganz harmlose Gründe haben. Wir wissen allerdings auch von Tätern, dass bewusst nicht alles auf einem Gerät gespeichert wird.“

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