Ein folgenschweres Kanu-Unglück auf der Wupper im August 2023, bei dem eine 47-jährige Frau nahe der L74 bei Solingen ums Leben kam, wird nun vor Gericht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat nach intensiven Ermittlungen Anklage gegen zwei Tourguides erhoben, die sich dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung stellen müssen.
Die Untersuchungen haben ergeben, dass die Kanutour aufgrund der starken Wasserführung der Wupper an jenem Tag niemals hätte stattfinden dürfen. Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert betonte, dass die Tourguides bereits am Tag vor dem tragischen Unfall beinahe in einen Unfall verwickelt waren, der nur knapp vermieden werden konnte. Diese Vorwarnung hätte sie dazu veranlassen müssen, die geplante Tour abzusagen.
Fahrlässige Tötung als Anklage
„Der Vorwurf gegen die Tourguides lautet dabei auf fahrlässige Tötung“, erklärte Baumert weiter. Er unterstrich, dass die Tour unter den gegebenen Umständen nicht hätte durchgeführt werden dürfen. Am Unglückstag selbst verschlechterten sich die Bedingungen weiter, und der Wasserstand stieg um einen halben Meter an.
Die Tourguides hätten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht nur die vorherigen Warnungen ignorieren, sondern auch einen weiteren entscheidenden Fehler begehen. Trotz des bereits erhöhten Wasserstands verbanden sie zwei Kanus miteinander, bevor sie zu Wasser gelassen wurden. Diese Vorgehensweise widersprach jedoch den klaren Vorschriften des Bootsherstellers und trug maßgeblich zur Eskalation der Situation bei.
„Die Tourguides hatten die Pflicht, die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten. Durch ihre Fahrlässigkeit haben sie jedoch tragischerweise den Tod einer Frau verschuldet“, betonte Oberstaatsanwalt Baumert. Das Gericht wird nun darüber entscheiden, ob die Tourguides für ihre fahrlässigen Handlungen zur Verantwortung gezogen werden und welche Konsequenzen ihnen bevorstehen.