Montag - 7. Oktober 2024
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LKA-Statistik gegen Cybergrooming

LKA rückt Cybergroomern auf die Pelle: Ermittlungen auch im Bergischen Land

Mit erschreckenden Ergebnissen endete auch der zweite Teil der „Aktionswochen gegen Cybergrooming“ beim Landeskriminalamt in Nordrhein-Westfalen. Zwei Wochen lang, von früh bis spät, hatten sich Ermittlerinnen und Ermittler im Netz als Minderjährige ausgegeben. Was sie dort in Chatforen und Social-Media-Kanälen erlebten, können die Zahlen leider nicht abbilden. Aber die Bilanz lässt den Umfang des Kriminalitätsphänomens erahnen.

Unterwegs auf Plattformen wie Instagram und Knuddels
Im November und Dezember tauchten Ermittlerinnen und Ermittler des LKA NRW verstärkt ins Netz ab und bewegten sich stundenlang, als Kinder getarnt, auf den Lieblingsseiten und in der Lieblingsforen von Jungen und Mädchen. Ob „Knuddels“, „Instagram“, Chaträume oder auch Onlinegames – nach wenigen Online-Minuten als Scheinkind liefen die Chats mit vermeintlich netten Anbahnungen voll. Teils oberflächig, teils einschmeichelnd, aber oft auch direkt eindeutig auf das Kind einwirkend.

Anbahnung eines realen sexuellen Missbrauchs
Cybergroomer verfolgen das perfide Ziel, Kinder dazu zu bringen, Fotos zu teilen oder sich in Video-Gesprächen freizügig zu zeigen. Diese Inhalte dienen den Tätern als Druckmittel. Oft geht es um den Austausch von Pornografie oder sogar finanziellen Forderungen. In einigen Fällen wird jedoch auch der Weg für realen sexuellen Missbrauch geebnet.

Spezialisten des LKA erstatteten bislang 93 Strafanzeigen
Allein in den beiden Aktionswochen zwischen dem 6. und 10. November und dem 4. und 8. Dezember erstatteten die Spezialisten des LKA bislang 93 Strafanzeigen. In 63 Fällen trafen sie die Feststellungen auf klassischen Chat-Plattformen. 30 strafrechtlich relevante Sachverhalte ereigneten sich auf den bekannten Social-Media-Plattformen. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2022 zählte das Landeskriminalamt 646 Fälle von Cybergrooming. Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass auch aus den Städten Remscheid, Solingen und Wuppertal Tatverdächtige identifiziert wurden, wie die Staatsanwaltschaft Wuppertal auf Anfrage bestätigte.

Kinder vor den perfiden Machenschaften schützen
„Die Zahlen zeigen deutlich, wie groß und dreckig der Sumpf ist, in dem meine Ermittlerinnen hier fischen“ so der Direktor des Landeskriminalamtes Ingo Wünsch am Ende der Aktion. „Neue technische und rechtliche Möglichkeiten versetzen uns zwar in die Lage, größeren Druck auf die Täter auszuüben, aber die schiere Menge an Tätern und Tatgelegenheiten macht uns sehr zu schaffen“, ergänzt der ehemalige Chef der KiPo (Kinderpornograhie)-Stabstelle. „Hier sind wir alle gefragt, Eltern und Ermittler, Lehrer und Politiker, aber auch die Anbieter solcher Internet-Plattformen und Social-Media-Dienste, unsere Kinder vor den perfiden Machenschaften dieser Kriminellen zu schützen“, so Wünsch.

Die digitale Welt ist kein straffreier Raum
Viele Handlungen im Zusammenhang mit Cybergrooming sind strafbar, sie werden als eine Form des sexuellen Kindesmissbrauchs gewertet. Sexueller Kindesmissbrauch kann mit und ohne Körperkontakt stattfinden. Der Paragraf 176a (StGB) stellt den sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind unter Strafe. Strafbar ist es, Minderjährige zu sexuellen Handlungen in der realen und digitalen Welt zu überreden oder ihnen pornografische Inhalte (darunter Nacktbilder) verfügbar zu machen. Bereits der Versuch in allen genannten Fällen ist eine Straftat.

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